AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Lieferungen an Unternehmen im Onlinehandel
Der Dahlgaard & Co. GmbH, Heideland Ost 8, Jarplund-Weding, 24976 Handewitt
Telefon: 0461-95 71 111; mail: info@dahlgaard.de
Stand: 3/2022
1. Vertragsschluss, Vertragsinhalt
1.1. Für alle unsere Angebote, Lieferungen oder sonstige vertragliche Leistungen, soweit im Einzelfall zusätzlich vereinbart, gelten
ausschließlich unsere nachstehenden Geschäftsbedingungen. Hiervon abweichende Geschäftsbedingungen sind für uns nur verbindlich,
wenn wir sie ausdrücklich schriftlich anerkannt haben. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle
zukünftige Geschäfte mit Ihnen, sofern sie nicht zwischenzeitlich neu gefasst und Ihnen gegenüber zur Kenntnisnahme bereitgestellt
worden sind.
1.2. Verträge werden ausschließlich mit Gewerbekunden, d.h. Unternehmern i.S.d. § 14 BGB – im Folgenden auch "Kunden" genannt –
abgeschlossen. Ein Vertragsschluss mit Privatpersonen, d.h. Verbrauchern i.S.d. § 13 BGB findet ausdrücklich nicht statt.
1.3. Unsere Angebote bleiben bis zum Vertragsabschluss unverbindlich und stellen eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots dar.
Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn wir Ihre Bestellung angenommen haben. Der verbindliche Kaufabschluss setzt eine
letztverbindliche Erklärung Ihrerseits durch Drücken des Buttons „Jetzt kaufen“ und eine Auftragsbestätigung unsererseits zumindest in
Textform (E-Mail-Bestätigung), alternativ Übersendung einer pro-forma Rechnung oder Anlieferung voraus.
1.4. Abweichende Vereinbarungen, Nebenabreden, Zusicherungen und sonstige Zusagen unserer Vertreter und Mitarbeiter oder
nachträgliche Änderungen des Vertrages sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
1.5. Bei den zum Angebot gehörenden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Maßangaben und Gewichtsangaben kann es bedingt
durch die technische Entwicklung zu geringfügigen Abweichungen kommen. Soweit diese den Wert und die wesentliche technische
Funktion des Liefergegenstandes nicht erheblich zu Ihrem Nachteil beeinträchtigt und Ihnen die so erfolgende Lieferung zumutbar ist,
gilt die mit den Abweichungen erbrachte Leistung als vertragsgemäß erbracht.
2. Preise, Transport- und Verpackungskosten
2.1 Alle Preise verstehen sich netto ab Werk zuzüglich der jeweils anzusetzenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Umsatzsteuer wird in
gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Der Abzug von Skonto bedarf
ausdrücklicher Vereinbarung.
2.2. Preisänderungen bleiben bis zur wirksamen Annahme des Angebotes vorbehalten.
2.3. Die Versand-/Transportkosten für das Deutsche Festland sowie die Verpackung sind -soweit nicht beim Artikel gesondert
ausgewiesen- bereits im Kaufpreis enthalten. Besonderer Lack- und Verpackungsschutz erfolgt auf gesonderte Bestellung wenn
gewünscht. Für Lieferungen auf deutsche Inseln, ins EU-Ausland und in die Schweiz ist ein angemessener Versendungszuschlag
gesondert zu vereinbaren. Kommt eine Vereinbarung nicht innerhalb von 7 Werktagen zustande, können beide Parteien von der
Bestellung zurücktreten.
2.4. Sofern Sie als Unternehmer mit Geschäftssitz in einem EU-Land uns Ihre richtige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer mitteilen,
liefern wir umsatzsteuerfrei.
3. Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug
3.1. Nach einer Bestellung erhalten Sie zunächst eine pro-forma Rechnung per E-Mail und spätestens innerhalb einer Woche nach
Lieferung eine Rechnung. Mögliche Zahlungsweisen sind Vorauszahlung in bar (bei Selbstabholung), per Überweisung -und soweit
konkret eröffnet- Paypal oder Kreditkarte. Bei bargeldloser Zahlung ist Ihre Kundennummer beim Verwendungszweck anzugeben. Eine
Lieferung per Nachnahme ist nicht möglich.
3.2. Soweit im Einzelfall abweichend von Vorstehendem Zahlung auf Rechnung erfolgt, sind Zahlungen sind innerhalb von 5 Werktagen
ab Rechnungsdatum ohne Abzüge zu zahlen, sofern keine anderen schriftlichen Vereinbarungen getroffen sind. Zahlungen mit Scheck
oder Wechsel sind ausgeschlossen.
3.3. Bei Verzug sind zu unseren Gunsten zumindest Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz fällig, wenn
und soweit wir keinen höheren Verzugsschaden nachweisen. Verzugszinsen gelten auch im Eventualfall einer individuell vereinbarten
Stundung der Zahlung.
3.4. Kommen Sie mit der Zahlung in Verzug oder werden Umstände bekannt, die Ihre Kreditwürdigkeit objektive zweifelhaft erscheinen
lassen (z.B. Beantragung eines Zahlungsaufschubs, Nichteinlösung eines Schecks, Beantragung eines Vergleichs, Zahlungseinstellung,
Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung über die Vermögensverhältnisse), sind wir zum Rücktritt berechtigt; im Falle des
Zahlungsverzugs nur, sofern wir die Zahlung unter angemessener Fristsetzung angemahnt und auf das Rücktrittsrecht für den Fall des
Zahlungsverzugs hingewiesen haben. Bei Bestehen eines Eigentumsvorbehalts (siehe unten Ziff. 4), sind wir weiterhin berechtigt,
gelieferte Waren auf Ihre Kosten zurückzuholen, ohne dass wir damit von dem Recht, vom Vertrage zurückzutreten, gleichzeitig oder
schlüssig Gebrauch machen. Etwaige weitergehende gesetzliche Ansprüche oder Rechte bleiben unberührt.
3.5. Ist Ratenzahlung vereinbart, so ist der gesamte Betrag fällig, wenn Sie mit einer Ratenzahlung in Verzug kommen.
3.6. Zahlungen Ihrerseits werden grundsätzlich auf die jeweils älteste fällige Rechnung verbucht. Die Aufrechnung oder die Ausübung
von Zurückbehaltungsrechten ist nur mit von uns anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig. Diese
Gegenansprüche müssen auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
4. Eigentumsvorbehalt, Sicherungsübereignungen und Verpfändungen
4.1. Die gelieferten Waren bleiben bis zum Ausgleich aller offenen Forderungen aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum. Bei
Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch uns liegt ein Rücktritt
vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf Ihre Verbindlichkeiten
anzurechnen.
4.2. Wird von uns gelieferte Vorbehaltsware mit in fremdem Eigentum stehender Ware verarbeitet oder verbunden, steht uns das
Eigentum an der neuen Sache in dem Bruchteil zu, der dem Rechnungswert unserer Ware im Verhältnis zum Wert der neuen Sache
zum Zeitpunkt der Verarbeitung oder Verbindung entspricht. Erwerben Sie durch Verarbeitung oder Verbindung kraft Gesetzes das
Alleineigentum an der neuen Sache, sind Sie verpflichtet, uns das Miteigentum an der neuen Sache nach dem Verhältnis des
Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Brutto-Rechnungswert der entstandenen neuen Sache zum Zeitpunkt der Verarbeitung oder
Verbindung (hilfsweise zum Brutto-Verkehrswert) zu übertragen, diese nicht weiter zu bearbeiten, veräußern oder den Besitz oder die
Nutzung hieran einzuräumen und diese unentgeltlich für uns zu verwahren.
4.3. Handeln Sie als Wiederverkäufer, ist der Verkauf unserer Vorbehaltsware im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs
im eigenen Namen gestattet, sofern Sie uns den Namen und die Anschrift des Erwerbers benennen und die Veräußerung ebenfalls
unter Eigentumsvorbehalt oder mindestens gleichwertige Zahlungssicherung erfolgt. Sie treten in diesem Fall schon jetzt die
Forderungen aus der Weiterveräußerung an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Sie sind verpflichtet, uns dies auf erstes Anfordern
schriftlich zu bestätigen. Bei Veräußerungen der Vorbehaltsware nach Verarbeitung oder Verbindung mit anderen uns nicht gehörenden
Waren gilt die Abtretung der Forderungen in Höhe unseres Rechnungswertes unserer Vorbehaltsware. Sie sind nur solange ermächtigt,
die abgetretenen Forderungen einzuziehen, wie Sie ihren Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß nachkommen, nicht
in Zahlungsverzug geraten und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens stellen oder die
Zahlungen insgesamt einstellen. Sie haben sich gegenüber Ihren Abnehmern das Eigentum vorzubehalten, bis diese den Kaufpreis voll
bezahlt haben.
4.4. Die Verpfändung oder Sicherungsübereignung unserer Vorbehaltsware ist nicht gestattet. Sie sind verpflichtet, uns Zugriffe Dritter
auf die Vorbehaltsware sofort schriftlich anzuzeigen, damit wir unsere Recht gemäß § 771 ZPO geltend machen können. Soweit der auf
die Vorbehaltsware Zugriff nehmende Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage
gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haften Sie für den uns entstandenen Ausfall. Die Vereinbarung von Abtretungsverboten wegen von uns
gelieferter Ware ist untersagt. Soweit der Wert der uns gegebenen Sicherheiten die zu sichernden Forderungen insgesamt um mehr als
20 % übersteigt, sind wir auf Ihr Verlangen nach unserer Wahl zur Freigabe von Sicherheiten verpflichtet.
4.5. Sie sind verpflichtet, die bei uns gekaufte Ware bis zum Vollerwerb des Eigentums pfleglich zu behandeln und auf eigene Kosten
gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Erforderliche Wartungs- und
Inspektionsarbeiten sind auf Ihre Kosten durch den vom Hersteller akzeptierten Kundendienst auszuführen.
5. Lieferung, Annahme, Gefahrtragung
5.1. Kleine Artikel werden per Paketdienstleister versendet. Der Versand erfolgt im Übrigen an die von Ihnen angegebene und mit
üblichem Sattelzug ohne Einschränkungen erreichbare Versandadresse entladebereit (DAP). Ist kein Lieferort angegeben, legen wir
Ihren Geschäftssitz zugrunde. Der Boden der Entladestelle muss eine Belastbarkeit von 40 Tonnen aufweisen, die Laderampe eine
Höhe von 1,70m und eine Breite von 3,00m. Die Entladung obliegt Ihnen. Bitte halten Sie geeignete Gabelstapler oder Hubhebemittel
vor. Auf vorherige Anfrage und gegen zu vereinbarendes Entgelt bieten wir gerne auch die Entladung und Lieferung an die
Verwendungsstelle an. Die Anlieferung muss von Ihnen zwischen 8:00 bis 17:00 Uhr oder innerhalb benannter Lieferzeiten möglich sein.
Von Ihnen muss am Liefertag unter einer von Ihnen benannten Telefonnummer ein instruierter Vertreter zur Koordination der
Anlieferung erreichbar und verfügbar sein. Eine telefonische Avisierung erfolgt, sofern im Bestellprozess vereinbart, durch unsere
Spedition spätestens einen Tag vor Liefertermin. Kann eine Lieferung infolge unterbleibender Mitwirkung Ihrerseits nicht erfolgen oder
verzögert sie sich wegen unzureichender Mitwirkung Ihrerseits bei der Entladung, tragen Sie die Mehrkosten der erneuten bzw.
verzögerten Anlieferung. Weitergehende Ansprüche oder Rechte bleiben vorbehalten.
5.2. Wir arbeiten je nach Lieferumfang, Warengröße- und -gewicht mit unterschiedlichen Transportunternehmen zusammen. Soweit vom
Versandunternehmen bereitgestellt, senden wir Ihnen einen Link zur Sendungsverfolgung. Lieferzeitpunkte sind nach pflichtgemäßem
Ermessen bezeichnet und nicht verbindlich.Beachten Sie bitte die Lieferhinweise in der Artikelbeschreibung (Click auf Lieferzeit). Da die
Lieferung teilweise direkt ab Werk in gebündelten Transporten erfolgt, können wir die Planung nicht selbst kontrollieren. Wir leisten für
die exakte Einhaltung zugesagter Liefertermine nur dann Gewähr, wenn dies von uns ausdrücklich schriftlich zugesichert wird.
5.3. Bei Vorauszahlung beginnt der Versand innerhalb von 24 Stunden nach vollständigem Zahlungseingang. Benannte Lieferfristen
erfolgen nach unseren Erfahrungswerten und sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich von uns bestätigt werden. Vom Vertrag können
Sie bei Lieferverzug nur zurücktreten, soweit die Verzögerung der Lieferung von uns zu vertreten ist und Sie uns unter Nennung einer
angemessenen Frist fruchtlos in Verzug gesetzt haben. Eine Änderung der Beweislast zu Ihrem Nachteil ist mit den vorstehenden
Regelungen nicht verbunden. Sie sind verpflichtet, auf unser Verlangen hin innerhalb einer angemessenen Zeit zu erklären, ob Sie
wegen Lieferverzugs vom Vertrag zurücktreten oder auf die Lieferung bestehen.
5.4. Teillieferungen sind zulässig, soweit sie Ihnen zumutbar sind.
5.5. Verzögert sich durch höhere Gewalt, Streik, Aussperrung oder unvorhergesehener Ereignisse, die trotz der vernünftigerweise zu
erwartenden Vorsichtsmaßnahmen nicht vermieden werden konnten – gleich ob in unserem Betrieb oder bei einem Lieferanten
eingetreten – die Belieferung, so verlängert sich die Lieferfrist – auch während eines bestehenden Lieferverzuges – in angemessener
Weise. Wird durch derartige Ereignisse die Lieferung nachträglich unmöglich oder für uns unzumutbar, sind wir berechtigt, ganz oder
teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
5.6. Werden Versand oder Zustellung auf Ihren Wunsch hin um mehr als zwei Wochen nach Anzeige der Versandbereitschaft verzögert,
sind wir berechtigt, für jeden angefangenen Monat Lagergeld in Höhe von 0,5 % des Preises der Gegenstände der Lieferungen,
höchstens jedoch insgesamt 2,5 %, zu berechnen. Der Nachweis höherer oder niedrigerer Lagerkosten bleibt den Vertragsparteien
unbenommen.
5.7. Der Versand erfolgt ab Übergabe der Ware an den Frachtführer/Transportperson auf Ihre Gefahr, sofern wir nicht
vereinbarungsgemäß durch eigene Kräfte liefern. Wir haften nicht für ein Verschulden des Transportunternehmens. Die Leistungs- und
Preisgefahr geht mit Übergabe an den Spediteur bzw. Frachtführer oder der zum Transport bestimmten Person über. Für
Beschädigungen während des Versandes haften wir nur, wenn wir ausdrücklich den Versand auf eigene Gefahr übernommen haben.
Sofern und soweit wir Ansprüche gegen den Spediteur, den Frachtführer, der zum Transport bestimmten Person oder eine
Transportversicherung wegen einer Beschädigung oder dem Untergang der Sache haben, treten wir diesen Anspruch an Sie ab. Eine
Bruchversicherung wird von uns nur auf Ihren Wunsch und gegen Berechnung der Versicherungsgebühr abgeschlossen. Eine etwaige
Gutschrift des Schadens erfolgt erst dann, wenn wir Deckung durch die Versicherungsgesellschaft erhalten haben. Weitere
Verpflichtungen werden von uns insoweit nicht übernommen, soweit wir einen Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig zu
vertreten haben. Falls nicht ausdrücklich anders vereinbart, werden unsere Lieferungen unversichert versandt.
5.8. Sie sind verpflichtet – auch bei intakter Verpackung – die Ware nach Erhalt unverzüglich auszupacken, auf etwaige
Beschädigungen zu prüfen und diese gegebenenfalls schnellstmöglich unter vollständiger Angabe des Mankos in zumindest Textform
unter Beifügung aussagekräftigen Lichtbildmaterials mitzuteilen. Es gilt § 377 HGB. Wir bitten bei Transportschäden oder nachträglich
festgestellten Schäden, diese möglichst innerhalb von 6 Tagen nach Zustellung bei uns zu melden, damit gegebenenfalls Ansprüche
beim Spediteur geltend gemacht werden können.
6. Rücktritt, Rücksendungen, Stornierung
6.1. Ein Rücktritt oder eine Stornierung ist außerhalb des gesetzlichen Rücktrittsrechts oder den vertraglich festgelegten Bestimmungen
ausgeschlossen und bedarf ansonsten einer schriftlichen Vereinbarung zwischen den Parteien.
6.2. Werden bereits von uns bestätigte Aufträge im Einvernehmen aus Gründen storniert oder erheblich geändert, die nicht von uns zu
vertreten sind, so ist ein pauschaler Schadenersatz für die Stornierung fällig. Die Akzeptanz einer einseitigen rechtsgrundlosen
Stornierung durch Sie bleibt vorbehalten. Wird sie akzeptiert, so sind wir berechtigt, 20 % des Gesamtbestellwerts als pauschalierten
Schadensersatz geltend zu machen, alternativ einen höheren Schaden, wenn wir diesen nachweisen. Beiden Parteien bleibt jeweils
nachgelassen, einen höheren bzw. niedrigeren Schaden auf unserer Seite nachzuweisen. In diesem Fall ist nur dieser Schaden uns zu
erstatten.
6.3. Grundlose Rücksendungen von Ware werden nur bei schriftlicher Bestätigung durch uns akzeptiert und bei einem Netto-Warenwert
über 50,- €. Wir erheben eine Rücknahmegebühr in Höhe von 10 % des Netto-Warenwertes, mindestens 50,- €. Die Transportkosten
tragen Sie. Die zurückgesandte Ware wird nur dann angenommen, wenn diese originalverpackt, unbeschädigt und ungebraucht ist. Eine
Rücknahme von Sonderartikeln und Spezialanfertigungen ist ausgeschlossen.
6.4. Im Falle einer Retoursendung sind Sie verpflichtet, die zu versendende Ware sicher vor etwaigen Transportschäden zu verpacken
und Vorschäden zu dokumentieren. Sie tragen das Risiko und die Verantwortung für die Rücksendung der Ware in einwandfreiem
Zustand. Der Gefahrübergang von Ihnen an uns bei Rückabwicklung erfolgt mit Eingang der Retoure in unserem Lager in Handewitt.
7. Gewährleistung/ Mangelhaftung
7.1. Als Beschaffenheit der Ware gilt nur die Produktbeschreibung im Angebot als vereinbart. Eine Garantie oder sonstige Zusicherung
der Beschaffenheit der Ware oder für die Dauer der Beschaffenheit geben wir hiermit nicht.
7.2. Die Verjährungsfrist für Sachmängelhaftungsansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang. Die Verjährungsfrist
im Fall eines Lieferregresses nach den §§ 478, 479 BGB bleibt unberührt; sie beträgt fünf Jahre, gerechnet ab Ablieferung der
mangelhaften Sache.
7.3. Nach unserer Wahl sind mangelhafte neue Lieferungen oder Teile davon nachzubessern oder neu zu liefern. Schlägt die
Nacherfüllung erheblicher Mängel auch im 2. Versuch fehl, können Sie unbeschadet etwaiger Schadenersatzansprüche vom Vertrag
zurücktreten oder die Vergütung mindern.
7.4. Die Lieferung ist von Ihnen unverzüglich auf Vollständigkeit und Mängelfreiheit hin zu überprüfen. Sachmängel sind uns
unverzüglich schriftlich anzuzeigen, spätestens innerhalb von drei Tagen nach Erhalt der Ware. Spätere Mängelanzeigen werden nicht
anerkannt.
7.5. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, unerheblicher
Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, natürliche Abnutzung oder Schäden, die nach dem Gefahrübergang in Folge fehlerhafter oder
nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse
entstehen oder nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Nehmen Sie selbst oder durch Dritten unsachgemäße Änderungen oder
Instandsetzungsarbeiten vor, bestehen für diese und die daraus resultierenden Schäden ebenfalls keine Mängelansprüche.
7.6. Sie sind nicht berechtigt, die Bezahlung/Gegenleistung oder die Lieferungsannahme wegen nur unerheblicher Mängel zu
verweigern.
7.7. Ansprüche auf Sachmängelhaftung bestehen nicht, soweit die monierte Beschaffenheit oder der Schaden auf unsachgemäßer oder
zweckwidriger Nutzung beruhen und sofern die Wartungshinweise und Wartungsfristen gemäß Herstellerangaben oder
Unfallverhütungsvorschriften nicht beachtet oder umgesetzt wurden oder der Mangel auf unterlassener Akku-/ Batteriewartung oder
erforderlichem Austausch sowie Entleerung, Tiefentladung, unsachgemäße Ladung zurückzuführen ist. Für durchzuführende
Servicemaßnahmen sind wir zu beauftragen. Die Durchführung der Wartungsmaßnahmen ist nachzuweisen.
7.8. Garantien und Garantiebedingungen sind reine Herstellererklärungen und nur für diesen verbindlich; wir haften für dort
übernommene Verpflichtung nicht. Sofern wir dies nicht im Einzelfall ausdrücklich anders schriftlich zusichern, übernehmen wir keine
Haftung für Aufwendungen, insbesondere für Montage-, Reisekosten pp., die im Zusammenhang mit der Herstellergarantie stehen.
8. Allgemeine Haftung
8.1. Unsere Haftung für Schadenersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder
falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und aus unerlaubter Handlung ist, soweit es
dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen eingeschränkt: Wir haften nicht im Falle
einfacher Fahrlässigkeit unserer Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um
eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentlich sind die Verpflichtungen zur rechtzeitigen, mangelfreien
Lieferung sowie Beratungs-, Schutz-, und Obhutspflichten, die Ihnen als Käufer die vertragsgemäße Verwendung des
Liefergegenstandes ermöglichen sollen oder den Schutz von Ihrem Leib oder Leben oder Ihres Personals oder Dritten oder Ihres
Eigentums vor erheblichen Schäden bezwecken.
8.2. Soweit wir nach den vorstehenden Regelungen dem Grund nach haften, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die bei
Vertragsabschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorauszusehen waren oder unter Berücksichtigung der Umstände, die
bekannt waren oder die wir hätten kennen müssen und bei Anwendung der verkehrsüblichen Sorgfalt hätten vorausgesehen werden
müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die infolge von Mängeln an der Ware entstanden sind, sind nur ersatzfähig, soweit
diese bei bestimmungsgemäßer Verwendung der Ware typischerweise zu erwarten sind.
8.3. Im Falle einer nach vorstehenden Regelungen verbleibenden Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist unsere Ersatzpflicht für Sach- und
Personenschäden auf einen Betrag in Höhe von 2,5 Mio. € beschränkt, auch wenn es sich um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt.
8.4. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten nicht für die Haftung wegen vorsätzlichen Verhaltens, für
garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem
Produkthaftungsgesetz.
8.5. Wir sind lediglich Zwischenhändler und nicht Hersteller. Eine Haftung für Verpackungsmaterial, insbesondere eine
Entsorgungspflicht unsererseits besteht daher nicht. Dies gilt nicht, wenn in Ausnahmefällen aufgrund einer Umverpackung Waren von
uns neu verpackt werden; in diesem Fall gelten die Vorschriften der Verpackungsverordnung und ergänzend die Regelungen dieser
AGB.
8.6. Unsere Vorschläge zum Einsatz bestimmter Produkte oder zur Kombination verschiedener Produkte sind von Ihnen jeweils
eigenverantwortlich technisch zu prüfen. Ansprüche jeder Art, insbesondere Schadenersatzansprüche, die aus einer Inkompatibilität der
von Ihnen eigenverantwortlich gewählten Produktzusammenstellung resultieren, sind ausgeschlossen.
9. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Anwendbares Recht
9.1. Erfüllungsort ist grundsätzlich Handewitt.
9.2. Gerichtsstand für alle erstinstanzlichen Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Flensburg. Wir sind jedoch berechtigt, am Sitz
des Käufers zu klagen.
9.3. Für die Rechtsbeziehungen im Zusammenhang mit diesem Vertrag gilt ausschließlich deutsches materielles Recht unter
Ausschluss des Übereinkommens der Vereinigten Nationen über Verträge über den nationalen Warenkauf (CISG).