AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Lieferungen an Unternehmen im Onlinehandel

Der Dahlgaard & Co. GmbH, Heideland Ost 8, Jarplund-Weding, 24976 Handewitt
Telefon: 0461-95 71 111; mail: info@dahlgaard.de
Stand: 3/2024

 

1.           Geltungsbereich

1.1.      Für alle Angebote, Lieferungen und sonstigen vertraglichen Leistungen der Dahlgaard & Co. GmbH (nachfolgend „Verkäufer") - mit Ausnahme der Vermietungsleistungen, der Service- und Wartungsarbeiten und darauf bezogene Angebote und Beratungsleistungen sowie der Leistungen im eBay­ Shop (https://www.ebay.de/str/companyshop24) -gelten ausschließlich die nachstehenden Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB"). Dies betrifft vertragliche Leistungen, die auf sämtlichen Wegen und Plattformen, insbesondere über folgende Online-Shops (fortan: Online-Shops) zustande kommen:

a)  https://www.dahlgaard.de/shop/

b)  https://www.companyshop24.de/

Geschäftsbedingungen des Kunden (nachfolgend „Kunde") sind für den Verkäufer nur verbindlich, wenn deren Geltung schriftlich ausdrücklich anerkannt wurde.

1.2.      Von den AGB abweichende individuelle Vereinbarungen, Nebenabreden, Zusicherungen und sonstige Zusagen des Verkäufers, seinen Vertretern und Mitarbeitern oder nachträgliche Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sind nur wirksam, wenn sie von dem Verkäufer schriftlich bestätigt werden.

1.3.      Der zugrunde liegende Vertrag sowie diese AGB gelten nur gegenüber Unternehmern gemäß § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

1.4.      Bei den zu den Leistungen gehörenden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Maß- und Gewichtsangaben können bedingt durch die technische Entwicklung und Modellwechseln geringfügige Abweichungen eintreten. Das Vorhandensein entsprechender Abweichungen ist dem Kunden bekannt.

 

2.           Aufforderung zum Angebot, Angebot und Vertragsschluss

2.1.      Die Darstellung der Leistungen durch den Verkäufer gemäß Ziff. 1.1. stellt kein Angebot im Rechtssinne dar. Es handelt sich um unverbindliche Aufforderungen des Verkäufers gegenüber dem Kunden zur Abgabe eines Angebotes durch Bestellung in einem der in Ziff. 1.1. genannten Online-Shops gemäß der Ziff. 2.2. oder auf sonstigem Wege gemäß Ziff. 2.3.

2.2.      Über die Schaltfläche „In den Warenkorb" legt der Kunde die jeweils ausgewählte Ware in den virtuellen Warenkorb, ohne dass es sich hierbei um ein verbindliches Angebot gegenüber dem Verkäufer handelt. Sämtliche Waren im Warenkorb können bis zur Abgabe einer verbindlichen Bestellung entfernt und eingelegt werden. Durch das Schließen des Browsers werden die ausgewählten Waren nicht automatisch entfernt. Der Kunde gibt ein verbindliches Angebot durch Bestellung in den Online­ Shops  gegenüber  dem  Verkäufer  ab,  indem  er  die  Schaltfläche ,,Zahlungspflichtig bestellen" betätigt. Nach Zugang des Angebotes des Kunden bei dem Verkäufer versendet der Verkäufer dem Kunden eine automatisierte Nachricht, in welcher dem Kunden der Eingang der Bestellung nebst Einzelheiten mitgeteilt wird (,,Bestellbestätigung"). Bei der Bestellbestätigung handelt es sich um keine Annahme des Angebotes durch den Verkäufer, sondern um eine Benachrichtigung über den Zugang des Angebotes des Kunden bei dem Verkäufer. Ein Vertrag kommt durch Übersendung einer Auftragsbestätigung oder Proformarechnung des Verkäufers oder der tatsächlichen Erbringung der bestellten Leistung durch den Verkäufer zustande.

2.3.      Die Parteien sind ferner berechtigt, außerhalb der Online-Shops in Textform sowie mündlicher und fernmündlicher Form Verträge abzuschließen.

2.4.      Der Kunde hat ferner die Möglichkeit, in den Online-Shops unter der Schaltfläche „Kostenloses Angebot anfordern" oder „Anfragen" ein individuelles Angebot durch den Verkäufer anzufordern. Die Übersendung dieses individuellen Angebotes durch den Verkäufer an den Kunden stellt ein Angebot im Rechtssinne dar. Ein Vertrag kommt durch Annahme des Angebotes durch den Kunden innerhalb von 7 Tagen zustande. Mit Ablauf dieser Annahmefrist ist der Verkäufer an den Inhalt des Angebotes nicht mehr gebunden.

 

3.          Storno und Retoure

3.1.       Wird der bereits zustande gekommene Vertrag nachträglich durch den Kunden storniert oder die Ware nach erfolgter Lieferung gemäß Ziff. 3.2. durch den Kunden zurückgesendet, ohne dass die Voraussetzungen eines vertraglich vereinbarten oder gesetzlichen Rücktritts- oder sonstigen Vertragslösungsrechts vorliegen, ist der Verkäufer zur Geltendmachung eines pauschalisierten Schadensersatzes in Höhe von 15 % des Nettogesamtbestellwerts abzgl. Versandkosten berechtigt. Beiden Parteien steht es frei, nachzuweisen, dass dem Verkäufer ein geringerer bzw. höherer Schaden entstanden ist.

3.2.       Wird eine Ware durch den Kunden außerhalb der gesetzlichen oder vertraglich vereinbarten Rücktrittsrechte und sonstiger Vertragslösungsrechte an den Verkäufer zurückgesendet, ist der Kunde dazu verpflichtet, vorhandene Vorschäden durch Anfertigung von Ablichtungen zu dokumentieren, die zu versendende Ware genügend zu verpacken (§ 427 HGB) und diese Ware vorbehaltlich anderer Weisungen des Verkäufers auf eigene Kosten an dessen Sitz abzuliefern. Die Gefahr des zufälligen Unterganges geht erst mit tatsächlich erfolgter Ablieferung der Ware am Sitz des Verkäufers oder einen von diesem bestimmten anderen Ort auf den Verkäufer über. Der Verkäufer bleibt weiterhin berechtigt, den pauschalisierten Schadensersatz gemäß Ziff. 3.1. geltend zu machen.

 

4.          Preise, Zahlungsbedingungen, Zurückbehaltungsrecht,Aufrechnungsverbot und Zurückbehaltungsrecht

4.1.      Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Umsatzsteuer wird in gesetzlicher Höhe am Tage der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Rechnungen sind innerhalb von 5 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzüge zu zahlen.

4.2.      Versand- bzw. Transportkosten für das deutsche Festland sowie die Verpackung sind bereits in den angegebenen Preisen zu Ziff. 4.1. enthalten, soweit im Einzelfall nicht etwas anderes ausgewiesen ist. Der Verkäufer behält sich für Lieferungen auf deutsche Inseln sowie in das EU-Ausland und in Drittstaaten die                             Geltendmachung eines angemessenen Versendungszuschlages vor.

4.3.      Für Zahlungen an den Verkäufer kann der Kunde zwischen den im Bestellvorgang abgebildeten Zahlungsarten wählen, die je nach Verfügbarkeit abweichen können. Der Verkäufer behält sich vor, die abgebildeten Zahlungsarten auf bestimmte oder eine konkrete Zahlungsart zu beschränken.

4.4.      Der Kunde ist berechtigt, gegen Forderungen des Verkäufers ausschließlich mit rechtskräftig festgestellten, unbestrittenen oder vom Verkäufer anerkannten Forderungen aufzurechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht ausschließlich, wenn seine Gegenforderung aus demselben Vertrag stammt.

 

5.          Lieferung und Gefahrübergang

5.1.      Die Lieferung der Ware erfolgt regelmäßig und vorbehaltlich der Warenverfügbarkeit unmittelbar nach Versendung der Auftragsbestätigung durch den Verkäufer. Die Einhaltung eines fixen Liefertermines nach Uhrzeit und Tag bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung der Parteien gegen Aufpreis.

5.2.      Vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen erfolgt eine Lieferung durch den Verkäufer per Spedition an die vom Kunden mitgeteilte Lieferadresse. Die Gefahr des zufälligen Unterganges bzw. Verschlechterung auf den Kunden geht mit Übergabe der Ware durch den Verkäufer an den Spediteur über. Vereinbaren die Parteien eine Abholung, so geht diese Gefahr im Zeitpunkt der Übergabe der Ware an den Kunden oder an einen von ihm beauftragten Dritten über.

5.3.      Tritt ein vom Kunden zu vertretender Lieferverzug gemäß Ziff. 8.7. ein, so geht die in Ziff. 5.2. bezeichnete Gefahr ab dem Tag der Mitteilung der Versandbereitschaft des Verkäufers gegenüber dem Kunden auf diesen über.

5.4.      Der Kunde sichert die Richtigkeit der von ihm mitgeteilten Lieferadresse zu. Er ist dazu verpflichtet, die im Falle der Unrichtigkeit dieser Lieferadresse durch einen erfolglosen Lieferversuch des Verkäufers entstandenen Aufwendungen zu tragen.

5.5.      Der Verkäufer ist zu Teillieferungen und Teilleistungen innerhalb der vereinbarten Lieferfrist berechtigt, soweit dies für den Kunden nicht unzumutbar ist und ihm hierdurch keine Mehrkosten entstehen.

5.6.      Vereinbaren die Parteien eine verbindliche Lieferfrist durch den Verkäufer, beginnt der Fristlauf frühestens am Tage des Versandes der Auftragsbestätigung durch den Verkäufer, jedoch nicht vor dem Eingang sämtlicher notwendiger Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie einer vereinbarten Anzahlung bzw. Vorauszahlung des Kunden gegenüber dem Verkäufer. Erfolgt die Übergabe an den Spediteur gemäß Ziff. 5.2. oder die Mitteilung der Versandbereitschaft gemäß Ziff. 5.3. innerhalb der Lieferfrist, so gilt diese als gewahrt.

 

6.           Eigentumsvorbehalt

6.1.      Der Verkäufer behält sich bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der gesamten Geschäftsbeziehung mit dem Kunden das Eigentum an allen gelieferten Waren (Vorbehaltswaren) und etwaigen Nebenleistungen vor. Im Falle einer Kontokorrentabrede dient die gesamte Vorbehaltsware zur Sicherung der rückständigen Forderungen des Verkäufers gegen den Kunden.

6.2.      Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Vorbehaltswaren bis zum vollständigen Eigentumserwerb ordnungsgemäß zu verwahren und gegen alle im gewöhnlichen Geschäftsbetrieb vorhersehbaren Risiken ausreichend zu versichern.

6.3.      Eine teilweise oder vollständige Weiterveräußerung, Verpfändung oder Sicherungsübertragung der Vorbehaltswaren des Verkäufers durch den Kunden ist während der Dauer des gemäß Ziff. 6.1. vereinbarten Eigentumsvorbehalts ausschließlich mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Verkäufers gestattet.

6.4.      Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im gewöhnlichen und ordentlichen Geschäftsgang an Dritte weiterzuveräußern. Er tritt sämtliche künftigen Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware in voller Höhe an den Verkäufer ab, welcher die Abtretung des Kunden annimmt. Sowohl der Kunde als auch der Verkäufer sind berechtigt, die abgetretenen Forderungen gegenüber den Dritten einzuziehen, wobei der Verkäufer von dieser Berechtigung erst Gebrauch machen wird, wenn der Kunde seine Zahlungsverpflichtungen nicht vertragsgemäß erfüllt oder einer der in Ziff. 8.4. oder Ziff. 8.6. genannten Rücktrittsgründe vorliegt. Der Kunde ist verpflichtet, dem Verkäufer sämtliche zur Forderungseinziehung erforderlichen Unterlagen und Informationen zu geben und dem Dritten die Forderungseinziehung durch den Verkäufer mitzuteilen, soweit dieser von der Einziehungsbefugnis Gebrauch macht.

6.5.       Der Kunde ist verpflichtet, Pfändungen oder sonstige Eingriffe Dritter auf die Vorbehaltsware gegenüber dem Verkäufer unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Der Kunde ist ferner verpflichtet, die Eigentumsverhältnisse gemäß der Ziff. 6. und die mögliche Geltendmachung einer Drittwiderspruchsklage durch den Verkäufer gegenüber dem Dritten mitzuteilen. Der Kunde ist verpflichtet, die dem Verkäufer entstandenen außergerichtlichen und gerichtlichen Kosten der Rechtsverfolgung zu erstatten, soweit der zugreifende Dritte nicht in der Lage ist, die auf ihn entfallenden Kosten des Verkäufers zu tragen und der Kunde gegen eine der in Ziff. 6.5. benannten Mitteilungsverpflichtungen schuldhaft verstoßen hat.

 

6.6.      Der Kunde nimmt Verarbeitungen, Vermischungen und Umbildungen der Ware stets für den Verkäufer vor. Wird die Ware mit anderen Gegenständen verarbeitet oder vermischt, die nicht im Eigentum des Verkäufers gehören, so erwirbt dieser das Miteigentum an dem neu hergestellten Gegenstand im Verhältnis des Warenwertes (gemäß Rechnungsendbetrag einschließlich der USt.) zu den Werten der anderen (mit-)verarbeiteten und (mit-)vermischten Gegenstände im Zeitpunkt der Verarbeitung oder Vermischung. Der Kunde überträgt im Falle der Vermischung sein Alleineigentum bzw. Miteigentum an dem neu hergestellten Gegenstand an den Verkäufer, welcher diese Übertragung  annimmt  und dem Kunden  die  Verwahrung  dieses (Mit­)Eigentums gestattet. Für den neu hergestellten Gegenstand gelten die Bestimmungen der Ziff. 6. entsprechend.

6.7.      Der Verkäufer ist verpflichtet, dem Kunden die ihm zustehenden Sicherheiten freizugeben, soweit der zu erzielende Verkehrswert aller Sicherheiten den Nennwert aller Forderungen des Verkäufers gegen den Kunden um mehr als 10 % übersteigt. Der Verkäufer ist berechtigt, die freizugebenden Sicherheiten zu bestimmen.

 

7.           Gewährleistung und Rügeobliegenheit

7.1.       Die Gewährleistung durch den Verkäufer richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit sich nachfolgend nichts anderes ergibt.

7.2.       Der Kunde ist verpflichtet, die Ware innerhalb von 2 Tagen nach Erhalt zu untersuchen, soweit dies nach dem ordentlichen Geschäftsgang tunlich ist, und bei Aufzeigen eines Mangels dem Verkäufer innerhalb von 2 weiteren Tagen schriftliche Anzeige zu machen (fortan: Rügeobliegenheit). Oberflächliche Transportschäden berechtigen nicht zur Geltendmachung von Gewährleistungsrechten. Kommt der Kunde seiner Rügeobliegenheit gemäß Ziff. 7.2. nicht vollständig nach, gilt die Ware als genehmigt. Gewährleistungsrechte sind im Falle der Genehmigungsfiktion ausgeschlossen.

7.3.       Der Kunde ist bereits im Zeitpunkt des Warenerhalts verpflichtet, auf den Versandunterlagen (Zustell- bzw. Ablieferbeleg oder Lieferschein) äußerlich erkennbare Schäden schriftlich zu vermerken und durch die Zustellperson schriftlich bestätigen zu lassen sowie Ablichtungen der Schäden anzufertigen. Er ist verpflichtet, dem Verkäufer die aus der Nicht- oder Schlechterfüllung dieser Verpflichtung entstehenden Schäden zu ersetzen.

7.4.       Angaben des Verkäufers zu Waren, insbesondere die in Angeboten, Montageanleitungen und Produktbeschreibungen enthaltenen Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts-, Maß- und Leistungsangaben bezüglich der Waren sind unverbindlich, es sei denn, die Angaben sind schriftlich als „verbindlich" gekennzeichnet worden. Sie stellen keine Beschaffenheitsmerkmale oder Zusicherungen bestimmter Eigenschaften dar.

7.5.       Gewährleistungsrechte bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten oder gewöhnlichen Beschaffenheit, bei unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß sowie bei Schäden, die nach Ablieferung infolge fehlerhafter oder unsachgemäßer Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, welche nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind.

7.6.       Gewährleistungsrechte bestehen ferner nicht, wenn die Montage-, Betriebs­ und Wartungshinweise des Verkäufers nicht eingehalten, Änderungen an der Ware vorgenommen oder Bauteile ausgewechselt werden, die den Originalspezifikationen nicht genügen. Dies gilt nicht, wenn der Kunde nachweist, dass der Mangel nicht auf einen der in Ziff. 6.6. genannten Fälle beruht.

7.7.       Der Verkäufer ist berechtigt, nach eigener Wahl die Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels in Gestalt der Nachbesserung oder der Nachlieferung durchzuführen. Der Kunde räumt dem Verkäufer ein, grundsätzlich zwei erfolglose Nacherfüllungsversuche durchzuführen (§ 440 S. 2 BGB).

7.8.       Der Verkäufer ist über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus zur Verweigerung  der Nacherfüllung  berechtigt,  wenn er  den Kunden  zur Rücksendung der beanstandeten Ware aufgefordert hat und der Kunde die Ware nicht mit genügender Verpackung (§ 427 HGB) an den Sitz des Verkäufers abgeliefert oder vorhandene Vorschäden nicht durch Anfertigung von Ablichtungen dokumentiert hat. Die Gefahr des zufälligen Unterganges geht erst mit tatsächlich erfolgter Ablieferung der Ware am Sitz des Verkäufers oder einem von diesem bestimmten anderen Ort auf den Verkäufer über.

7.9.       In den Fällen der Ziff. 7.7. und 7.8. bleibt es dem Kunden unbenommen, gemäß den gesetzlichen Bestimmungen den Preis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten.

7.10.    Ist der Kunde zum Rücktritt oder zur Minderung berechtigt, so wird er nach ausdrücklicher Aufforderung des Verkäufers innerhalb einer angemessenen Frist mitteilen, welches der beiden Rechte er ausüben wird.

7.11.    Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, die zum Zwecke der Nacherfüllung entstandenen Aufwendungen des Kunden zu tragen, soweit diese nicht notwendig oder nicht angemessen sind.

7.12.    Die Verjährung für Gewährleistungsrechte für neue Waren (fortan: Neuwaren) beträgt 12 Monate ab Ablieferung. Dies gilt auch für die Verjährung von Rückgriffansprüchen in der Lieferkette gemäß § 445b (1) BGB, wobei die Ablaufhemmung aus § 445b (2) BGB hiervon unberührt bleibt. Ausgenommen hiervon sind die in Ziff. 9 bestimmten Fälle, für welche die gesetzliche Verjährungsfrist Anwendung findet.

7.13.    Die Gewährleistungsrechte für gebrauchte Waren (fortan: Gebrauchtwaren) sind vorbehaltlich den in Ziff. 9 bestimmten Fällen ausgeschlossen.

 

8.          Zahlungsverzug, Lieferverzug, Rücktritt, Schadensersatz

8.1.       Für den Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Insbesondere kommt der Kunde in Zahlungsverzug, wenn er eine vereinbarte fällige Anzahlung oder Vorauszahlung, deren Leistungszeit kalendarisch bestimmbar ist, nicht fristgerecht leistet.

8.2.       Der Kunde ist verpflichtet, dem Verkäufer ab Verzugsbeginn Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu zahlen. Weist der Verkäufer aus einem anderen Rechtsgrund einen höheren Zinsschaden nach, ist er berechtigt, anstatt der gesetzlichen Verzugszinsen diesen höheren Zinsschaden ersetzt zu verlangen. Beiden Parteien steht es frei, nachzuweisen, dass dem Verkäufer ein geringerer bzw. höherer Zinsschaden entstanden ist.

8.3.       Ab der zweiten Mahnung werden zusätzlich pauschale Mahngebühren in Höhe von 10,00 € pro Mahnung erhoben. Die Geltendmachung eines weiteren Schadensersatzes durch den Verkäufer bleibt hiervon unberührt.

8.4.       Der Verkäufer ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn sich der Kunde im Zahlungsverzug befindet oder die Annahme der Ware endgültig und ernsthaft verweigert. Im Falle der endgültigen und ernsthaften Verweigerung der Annahme durch den Kunden bedarf es keiner tatsächlichen Lieferung durch den Verkäufer gemäß Ziff. 5.1.

8.5.       Der Kunde ist im Falle der Ausübung des Rücktrittsrechts durch den Verkäufer gemäß Ziff. 8.4. verpflichtet, dem Verkäufer einen pauschalisierten Schadensersatz einschließlich entgangenem Gewinn in Höhe von 15 % des Nettogesamtbestellwerts abzgl. Versandkosten zu zahlen. Beiden Parteien steht es frei, nachzuweisen, dass dem Verkäufer ein geringerer bzw. höherer Schaden entstanden ist.

8.6.      Über die gesetzlichen und einzelnen vertraglichen Rücktrittsbestimmungen hinaus ist der Verkäufer ferner zum Vertragsrücktritt berechtigt, wenn ein sachlich gerechtfertigter Rücktrittsgrund vorliegt. Ein solcher liegt insbesondere vor,

a)          wenn der Kunde objektiv kreditunwürdig ist und dadurch auf Geldleistung gerichtete Ansprüche des Verkäufers rechtlich oder tatsächlich gefährdet sind oder der Kunde falsche Angaben über seine Kreditwürdigkeit getätigt hat;

b)          wenn gegen den Kunden ein zumindest teilweise erfolgloser Vollstreckungsversuch durch den Verkäufer oder Dritte durchgeführt worden ist oder

c)           wenn der Kunde die Vermögensauskunft abgegeben hat.

8.7.       Verzögert sich die Lieferung aufgrund von Umständen, welche der Kunde zu vertreten hat, so ist er verpflichtet, der Verkäufer für die seit Mitteilung der Versandbereitschaft gemäß Ziff. 5.3. fortgesetzte Einlagerung Lagergeld nach ortsüblichen Sätzen zu zahlen. Als ortsüblich gelten diejenigen Lagergeldsätze, die am Geschäftssitz des Verkäufers vergütet werden. Beiden Parteien steht es frei, nachzuweisen, dass dem Verkäufer ein geringerer bzw. höherer Schaden entstanden ist.

8.8.       Ist der Verkäufer aufgrund von nicht von ihm zu vertretenden Umständen außerstande, fixe Liefertermine gemäß Ziff. 5.1. oder vereinbarte Lieferfristen gemäß Ziff. 5.6. einzuhalten, so ist er verpflichtet, den Kunden hierüber unverzüglich in Kenntnis zu setzen und ihm die neue voraussichtliche Lieferfrist bzw. den neuen voraussichtlichen Liefertermin mitzuteilen. Ist der Verkäufer zur Lieferung innerhalb dieser neuen Frist bzw. zu diesem neuen Termin erneut aufgrund von nicht von ihm zu vertretenden Umständen außerstande, so sind beide Parteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Hiervon ausgenommen sind auftragsbezogene Sonderanfertigungen zugunsten des Kunden.Ein Fall des vom Verkäufer nicht zu vertretenden Außerstandeseins zur Lieferung liegt insbesondere vor, wenn eine Selbstbelieferung durch seinen Lieferanten im Rahmen eines konkreten Deckungsgeschäfts nicht rechtzeitig erfolgt ist oder ein Fall der höheren Gewalt gemäß Ziff. 10 vorliegt. Im Falle des Rücktritts werden die beidseitig erbrachten Leistungen zurückgewährt.

 

9.           Haftung

9.1.       Die Haftung des Verkäufers auf Schadensersatz gleich welcher Art und aus welchem Rechtsgrund, auf Aufwendungsersatz sowie für Freistellungsansprüche (fortan: Entschädigungsansprüche) richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit sich nachfolgend nichts anderes ergibt.

9.2.       Der Verkäufer haftet nicht für gegen sich gerichtete Entschädigungsansprüche, insbesondere für Folgeschäden wie entgangenen Gewinnen, Schäden wegen Betriebsunterbrechungen, Produktions- und Nutzungsausfällen sowie für indirekte Schäden. Diese Haftungsbeschränkung gilt ausnahmsweise nicht in den folgenden Fällen:

a)          Bei Vorsatz und Arglist,

b)          bei grober Fahrlässigkeit gesetzlicher Vertreter oder leitender Angestellter; in diesem Fall ist die Haftung auf den Ersatz des vertragstypischen und vorhersehbaren Schadens beschränkt,

c)           bei Garantie; in diesem Fall ist die Haftung auf den Ersatz desjenigen Schadens beschränkt, vor welchem der Kunde nach dem Zweck der Garantie abgesichert werden sollte,

d)          bei Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit,

e)          bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz in gesetzlicher Höhe,

f)            bei schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht; eine Vertragspflicht ist wesentlich, wenn sie dem Schutz vertragswesentlicher Rechtspositionen des Kunden dient und ferner, wenn ihre Erfüllung die ordnungsmäßige Vertragsdurchführung erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf;

g)          in den sonstigen Fällen der zwingenden gesetzlichen Haftung.

9.3.       Eine Umkehr der Beweislast ist mit den Bestimmungen dieser Ziff. 9. nicht verbunden.

 

10.        Höhere Gewalt

10.1.    Der Verkäufer ist verpflichtet, den Kunden im Falle der höheren Gewalt unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen, dass seine Leistungspflicht innerhalb einer gemäß Ziff. 5.6. vereinbarten verbindlichen Lieferfrist oder zu einem gemäß Ziff. 5.1. vereinbarten fixen Liefertermin voraussichtlich nicht einhalten können wird. Dies hat zur Folge, dass sich die Lieferfrist oder der fixe Liefertermin angemessen verschiebt, wobei die Höchstgrenze der Ziff. 10.2.  zu beachten ist. Ein Fall der höheren Gewalt ist ein von außen kommendes, unvorhersehbares und unabwendbares Ereignis, das auch durch äußerste Sorgfalt der Vertragsparteien nicht verhütet werden kann und liegt insbesondere bei Naturkatastrophen, Epidemien und Pandemien, Krieg, Terrorismus, Streiks, behördlichen oder gesetzlichen Anordnungen (Ex- oder Importbeschränkungen) vor.

10.2. Die Vertragsparteien sind berechtigt, bei einer länger als zwei Monate andauernden höheren Gewalt gemäß Ziff. 10.1. hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Sie sind berechtigt, vor Ablauf der zwei Monate vom Vertrag zurückzutreten, wenn das Zuwarten des Fristablaufs aussichtslos erscheint oder den Vertragsparteien unzumutbar ist. Ist eine Teilleistung bewirkt worden, so ist ein Rücktritt vom gesamten Vertrag nur möglich, wenn der zurücktretende Teil kein Interesse an der Teilleistung hat.

 

11.        Vertraulichkeit, Schutzrechte

11.1.    Die Vertragsparteien sind vorbehaltlich dieser vertraglichen Bestimmungen verpflichtet, sämtliche im Rahmen der Geschäftsbeziehung erlangten Informationen und Unterlagen des anderen Teils gegenüber Dritten vertraulich zu behandeln.

11.2.    An sämtlichen Inhalten in den Online-Shops sowie sonstigen Gegenständen körperlicher und nicht körperlicher Art, welche dem Kunden zum Zwecke des Vertragsschlusses überlassen oder in sonstiger Weise zugänglich gemacht wurden, behält sich der Verkäufer die Geltendmachung sämtlicher Urheber­ und sonstiger gewerblicher Schutzrechte vor. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese Gegenstände des Verkäufers ohne dessen vorherige schriftliche Zustimmung zu nutzen, insbesondere diese zu vervielfältigen oder Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zu überlassen. Auf Verlangen des Verkäufers sind diese Gegenstände unverzüglich durch den Kunden herauszugeben oder deren vollständige Vernichtung durch den Kunden nachzuweisen.

Zuletzt angesehen